Das Loseblattwerk KLfG erscheint in der Regel mit drei Ergänzungslieferungen im Jahr.
Mit dem Erwerb des Grundwerkes auf jeweils aktuellstem Stand verpflichtet sich der Bezieher, vom Zeitpunkt der Bestellung an, für mindestens ein Jahr sämtliche in diesem Zeitraum erscheinenden Ergänzungslieferungen kostenpflichtig zu beziehen.
Soweit nicht anders vereinbart, können die Ergänzungsslieferungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende abbestellt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.